Direkt zum Inhalt springen
login.png Login    |
de | en
MyTUM-Portal
Technische Universität München

Technische Universität München

Informationen zum Tarifentgelt (z. B. Entgelttabellen) finden Sie hier.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Auf die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Freistaates Bayern findet der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) Anwendung. Dieser löste zum 1. November 2006 den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) ab.

Den TV-L im Wortlaut erhalten Sie hier.

Aktueller Tarifabschluss TV-L - Inflationsausgleich / Entgelterhöhung

Am 09.12.2023 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, für die Beschäftigten einen Inflationsausgleich im Rahmen eines gesonderten Tarifvertrages zu gewähren (TV Inflationsausgleich) und die Tabellenentgelte zum 01.11.2024 und zum 01.02.2025 zu erhöhen. 

1. Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)

Die in diesem Tarifvertrag festgelegten Sonderzahlungen in Form einer Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und von Inflationsausgleichs-Monatszahlungen werden zusätzlich zum Entgelt gewährt. Es handelt sich hierbei um steuer- und sozialabgabefreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11 c EStG für die Kalenderjahre 2023 und 2024. Die tariflichen Voraussetzungen finden Sie in nachfolgender Übersicht: 

Tarifliche Voraussetzungen

Einmalzahlung

xxxxxx

Monatszahlungen

Geltungsbereich für:






nicht eröffnet für:

a)     Beschäftigte nach dem TV-L                                             

b)     Auszubildende nach dem TVA-L BBiG; TVA-L Pflege und TVA-L Gesundheit                                                                    

c)     Dual Studierende nach dem TVdS-L                                 

d)     Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L          

e)     Pkw-Fahrer nach dem Pkw-Fahrer-TV-L

·      Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte fallen à hier laufen aktuell Tarifverhandlungen  

·     Beschäftigte des TV-L-Forst sowie für Auszubildende des TV-L-Forst à hier wurden gesonderte Regelungen zum Erhalt eines finanziellen Inflationsausgleichs im Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer/innen in der Land- und Forstwirtschaft bzw. im Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft am 06.02.2024 beschlossen

Anspruchsvoraussetzungen:


Bestehen eines Arbeits- Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnisses am 09.12.2023 und Entgeltanspruch an mindestens einem Tag im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 08.12.2023

 

Bestehen eines Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnisses für die Bezugsmonate Januar bis Oktober 2024 und Entgeltanspruch an mindestens einem Tag; Anspruchsvoraussetzungen müssen für jeden Bezugs-monat gesondert vorliegen

Höhe:


Vollzeit-Beschäftigte nach Buchstaben a) und e):

1.800 Euro

Vollzeit-Beschäftigte nach Buchstaben b) bis d):

1000  Euro

Teilzeitbeschäftigte: anteilig entsprechend dem Teilzeitumfang

 

Vollzeit-Beschäftigte nach Buchstaben a) und e):     

120 Euro

Vollzeit-Beschäftigte nach Buchstaben b) bis d):       

50  Euro

Teilzeitbeschäftigte: anteilig entsprechend dem Teilzeitumfang

Auszahlungsmonat: (voraussichtlich)


Auszahlung mit den Bezügen im Kalendermonat März 2024

 

Nachzahlung mit den Bezügen im Kalendermonat März 2024, ab April 2024 im jeweiligen Bezugsmonat

Zusatzversorgung:

Zahlungen sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt


2. Entgelterhöhung

Desweiteren wurde im Tarifabschluss, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Oktober 2025 vorsieht, eine Tabellenentgelterhöhung für alle Beschäftigten ab dem 01.11.2024 um monatlich 200 Euro sowie eine weitere Steigerung um zusätzlich 5,5 Prozent ab dem 01.02.2025 vereinbart. Die für die Zeit ab 01.11.2024 und für die Zeit ab 01.02.2025 maßgebenden Beträge sind der jeweiligen Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte ab 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 zu entnehmen.

Das monatliche Entgelt für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten/innen wird ab November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 01.02.2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben.

Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich in Bayern wurde von Finanzminister Albert Füracker zugesichert.


Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

Den TV-Ärzte im Wortlaut finden Sie hier: TV-Ärzte.

Tarifabschluss TV-Ärzte - Entgelterhöhung

Am 25.08.2022 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken verständigt. 

Im Tarifabschluss wurde eine Tabellenentgelterhöhung für Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. September 2023 um 3,35 % vereinbart. Die für die Zeit ab 01.09.2023 maßgebenden Beträge sind der neuen Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte zu entnehmen.

Informationen zur Bayerischen Sonderzahlung finden Sie im Schreiben des Finanzministeriums vom 6. September 2022.

contact: ZA 2 - Personal