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Einreise und Visum

Ihr erster Berührungspunkt mit den deutschen Behörden und somit der erste Schritt Ihrer Reise nach Deutschland wird das Visum sein. Dieses benötigen Sie, um nach Deutschland einreisen zu können und als internationale/-r Gastwissenschaftler/in in Deutschland tätig zu werden. Allerdings gibt es bei einigen Ländern Sonderregelungen. Informieren Sie sich daher, zu welcher Ländergruppe Sie gehören und folgen Sie den weiteren Hinweisen.

An dieser Stelle finden Sie lediglich allgemeine Erstinformationen. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte direkt per Email an die Ausländerbehörde München: auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de

Einzelheiten zur Einreise können Sie auch beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland oder bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland erfragen. Adressen und Informationen finden Sie hier.

  1. Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz), aus Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie deren Familienangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen (Familienangehörige mit der Staatangehörigkeit eines anderen Landes benötigen jedoch ein Einreisevisum, vgl. Punkt 2.!)

  2. Für alle anderen Länder gilt:
    Ein Visum sollten Sie unbedingt frühzeitig vor der geplanten Einreise (mindestens 2 Monate vorher) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Hierzu ist ein Anschreiben Ihres Stipendiengebers nötig, aus dem hervorgehen muss, wie hoch ihre Forschungszulage ausfällt und wie lange Sie unterstützt werden.Bitte lassen Sie sich ggf. bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Nennen Sie vor allem immer exakt Ihren Aufenthaltszweck und Ihre späteren Absichten, damit das ausgestellte Visum Ihren Bedürfnisse und Absichten entspricht.

    Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Ein Visumstatus ist nur in den seltensten Fällen nachträglich zu ändern und dann meist mit einer erneuten Ausreise verbunden.

  3. Wichtig:

    Bitte beantragen Sie das nationale Visum für einen längeren Aufenthalt mit mehrmaligen Einreisemöglichkeiten auch für evtl. mitreisende Ehepartner und Kinder. Ihre zukünftige Finanzierung in Deutschland muss dabei bereits bei Abgabe des Visumsantrags gesichert sein (vergleichen Sie dazu bitte den Punkt „Aufenthaltstitel“).

    Aufenthaltstitel

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie sich ganz regulär beim Kreisverwaltungsreferat oder dem zuständigen Bürgerbüro anmelden, sobald Sie in München eine Wohnung/ein Zimmer bezogen haben.

    Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so werden Sie nach Ihrer Ankunft in München einige Zeit im Ausländeramt zubringen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.Hierfür ist es am besten, Sie kommen möglichst früh am Morgen und haben bereits alle Unterlagen vollständig dabei. Zur Vorbereitung erläutern wir Ihnen hier die wichtigsten Details.

    1. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit einer der Mitgliedsstaaten der EU-Länder oder der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, ausgenommen die Schweiz) wird Ihnen bei der behördlichen Anmeldung Ihres Wohnsitzes eine „Selbstauskunft zur Freizügigkeit von Unionsbürgern“ (= Erklärung) zum Ausfüllen ausgehändigt (auch zu finden hier). Mit Eingang dieser Selbstauskunft stellt Ihnen die Ausländerbehörde dann, wenn von Ihnen gewünscht, eine Bescheinigung über den Aufenthaltstitel aus.

    2. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen, hier bisher nicht aufgeführten Landes so müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland (und bei Visumspflicht innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums) zur Ausländerbehörde gehen und dort einen Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie folgende Unterlagen (in Original und Kopie):

      1. das vollständig ausgefüllte Antragsformular

      2. Nachweis der Anmeldung in München

      3. einen gültigen Reisepass

      4. Finanzierungsnachweis für mindestens 1 Jahr.

      5. Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (!!! bitte beachten Sie hierzu auch den Abschnitt Steuern und Versicherung)

      6. Bestätigung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung über Art und Dauer der Beschäftigung

      7. 1 aktuelles biometrisches Passfoto

      8. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 110€ für die Erstausstellung (für Verlängerungen ca. 60€)


Wichtig

  • Im Einzelfall können weitere Dokumente von der Behörde angefordert werden.

  • Selbst wenn Ihnen, mit Ablauf Ihres Visums, noch einige Unterlagen fehlen sollten, gehen Sie bitte trotzdem mit den vorhandenen Unterlagen zur Ausländerbehörde. Ihnen kann dann bereits eine vorläufige Bescheinigung über die Beantragung des Aufenthaltstitels ausgestellt werden.
  • Der Aufenthaltstitel kann längstens für 2 Jahre erteilt bzw. verlängert werden (wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist, aber in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann; § 16 Abs.1 AufenthG). Bitte beantragen Sie eine Verlängerung rechtzeitig (d.h. vor Ablauf des Aufenthaltstitels).
  • Der Aufenthaltstitel ist an einen bestimmten Aufenthaltszweck  gebunden. Wenn dieser Zweck erreicht ist, erlischt der Aufenthaltstitel. Sind Sie einmal nach Deutschland eingereist, so darf der Aufenthaltszweck im Normalfall nicht mehr geändert werden (§ 16 Abs. 2 AufenthG). Sollten Sie dies jedoch bezwecken, so müssten Sie wieder ausreisen und erneut einen Visumsantrag stellen.

Die Adresse der für Sie zuständigen Ausländerbehörde finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema „Aufenthaltstitel“ erhalten Sie auch über die Webseite: Deutsches Mobilitätszentrum



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